Der Flurnamen „Grecht“ ist bereits auf einer Schiefbahner Flurkarte von 1812 zu finden. „Grecht“ oder „Gracht“ bezieht sich dabei auf sumpfiges Wasser, aber auch auf einen Abzugsgraben. Durch einen bedeutenden Rheinarm, der an dieser Stelle verlief, entstand ein ausgedehntes Sumpfgebiet, das spätere Schiefbahner Bruch. Die 1959 festgelegte Straßenbezeichnung „Grechte“ erinnert an dieses sumpfige Gebiet.
Wer den Namensvorschlag machte ist unbekannt.
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