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Der Flurnamen „Grecht“ ist bereits auf einer Schiefbahner Flurkarte von 1812 zu fin­den. „Grecht“ oder „Gracht“ bezieht sich da­bei auf sumpfiges Wasser, aber auch auf einen Abzugsgraben. Durch einen bedeutenden Rheinarm, der an dieser Stelle verlief, ent­stand ein ausgedehn­tes Sumpfgebiet, das spätere Schiefbahner Bruch. Die 1959 festgelegte Straßenbezeichnung „Grechte“ erinnert an dieses sumpfige Gebiet.

Wer den Namensvorschlag machte ist unbekannt.